Liebe Eltern / Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, ändern sich die Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen.

1. Maskenpflicht

„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die (…) Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.“

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien kann jeder in Schule jedoch freiwillig in den Schulgebäuden eine Maske tragen, was wir ausdrücklich unterstützen. Wir bitten hiermit alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer auch freiwillig bis zum 08.04.22 eine Maske in den Innenräumen der Schule zu tragen, auch aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen zum Schutze aller.

2. Fortsetzung schulischer Testungen
„Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.“
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung, Stand, 21.03.22