Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie informieren, dass die Schulen mit Inkrafttreten des neuen Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 verpflichtet sind, sich einen Nachweis über den bestehenden zweifachen Impfschutz Ihres Kinders gegen Masern vorlegen zu lassen.

Mehr Informationen dazu lesen Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Bitte übersenden Sie uns bzw. dem Klassenlehrer daher eine Kopie/Scan des Impfausweises (sofern noch nicht geschehen) Ihres Kindes bzw. eine ärztliche Bescheinigung (bzgl. eines ausreichenden Masernimpfschutzes ODER einer Masernimmunität ODER einer medizinischen Kontraindikation) bis zum 31.12.2020.

Die Dokumente werden von uns gesichtet und anschließend wieder gelöscht ohne die Daten zu verarbeiten oder zu speichern. Sollten Sie nicht über einen Impfausweis für Ihr Kind verfügen, kann der Nachweis auch über Ihren Kinder-/Hausarzt erfolgen.  Sollten Sie vorab schon feststellen, dass kein ausreichender Impfschutz vorhanden ist, holen Sie diesen bitte schnellstmöglich nach.

Nicht ausreichend geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen bis 31.07.2021 nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung