Ab dem 1.September 2020  entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Auf einer Pressekonferenz am 31.08.2020 äußerte sich Schulministerin Yvonne Gebauer dazu. Demnach muss die Maske dann nicht mehr getragen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler auf ihrem festen zugewiesenen Platz sitzen.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist jedoch auf den Fluren des Schulgebäudes sowie auf dem Schulhof weiterhin vorgeschrieben. Auch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht weiterhin Maskenpflicht.

Wir empfehlen trotz des Entfalls der Maskenpflicht dringend das Tragen einer Maske auch im Unterricht, da die Sicherheitsabstände im Klassenraum nicht einzuhalten sind. Bis heute haben die meisten unserer Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht vorbildlich umgesetzt. Für das rücksichtsvolle und verantwortungsbewusste Verhalten noch einmal ein herzliches Dankeschön! Gegen die Belastungen durch das Maskentragen haben wir in der Praxis wirksame Mittel zur Erleichterung gefunden, wie z. B. die Erlaubnis im Unterricht Wasser zu trinken, ständige Frischluftzufuhr und häufiges Stoßlüften sowie das Schaffen individueller Möglichkeiten tief durchzuatmen. Wir sind der Meinung, dass es auszuhalten ist und setzen nun auf Freiwilligkeit zum Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Unter Umständen lässt sich so auch verhindern, dass im Falle einer Infektion ganze Klassen in Quarantäne müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung