Ergebnisse aus der Schulpflegschaftssitzung vom 26.05.2020
Folgende Informationen aus der Schulpflegschaft nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Leistungsbewertung: Die Leistungsbewertung beruht in diesem Jahr ausnahmsweise auf den erbrachten Leistungen des gesamten Schuljahres. Versetzung Stufen 5-8: Auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wird verzichtet, d.h. alle Kinder werden in die nächste Jahrgangsstufe versetzt, unabhängig von ihren Leistungen. Freiwillig kann nach intensivem Beratungsaustausch zwischen Eltern mit Klassenlehrer oder Klassenlehrerin ein Schuljahr wiederholt werden, dieses wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet. Abschlüsse [...]